Die Berufsschulpflicht wird durch die Länder gesondert geregelt. In der Regel besteht während der Ausbildung Berufsschulpflicht.
Der Berufsschulunterricht findet überwiegend an ein bis zwei Tagen vormittags in der
Woche statt. Vereinzelt wird der Berufsschulunterricht auch in Form eines "Blockunterrichts" angeboten. Dies bedeutet, dass Du im Monat eine Woche Unterricht in der Berufsschule und drei Wochen Praxis in der Kanzlei absolvierst.