Unterricht
 
 

Die Berufsschulpflicht wird durch die Länder gesondert geregelt. In der Regel besteht während der Ausbildung Berufsschulpflicht.

Der Berufsschulunterricht findet überwiegend an ein bis zwei Tagen vormittags in der
Woche statt. Vereinzelt wird der Berufsschulunterricht auch in Form eines "Blockunterrichts" angeboten. Dies bedeutet, dass Du im Monat eine Woche Unterricht in der Berufsschule und drei Wochen Praxis in der Kanzlei absolvierst.

 
 
Lehrplan
 
 

Im Berufsschulunterricht wirst Du neben der fachspezifischen Ausbildung (Fachkunde, Rechtskunde usw.) auch Rechnungswesen und allgemeine Wirtschaftslehre erlernen.
Alle einzelnen Fächer sind in einem bundeseinheitlichen Lehrplan aufgezählt.

Eine Fallbroschüre, die Du direkt beim Verlag CM Verlegen + Verwalten GmbH, Frau Matthiä, An der Dreikönigskirche 3, 01079 Dresden, Tel. 0351-80729-25 erwerben kannst, gibt Dir vielfältige Übungen aus dem Handlungsbereich des Lehrplans, aber auch der Ausbildungspraxis, an die Hand. Die Lösungen zu dieser Fallbroschüre findest Du auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Sachsen unter der Rubrik "Ausbildung".