Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert über das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen.
Wenn Du zu den qualifizierten Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung gehörst und jünger als 25 Jahre bist, dann kannst Du in diese Förderung aufgenommen werden. Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Vor Ort wird das Programm von den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen durchgeführt. D.h. die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Du Deine Abschlussprüfung abgelegt hast, ist Deine zuständige Ansprechpartnerin.
Weitere Informationen kannst Du auf der Internetseite www.begabtenfoerderung.de der Stiftung abrufen.