Interessante Perspektiven nach der Ausbildung
 
 

Die Nachfrage nach Rechtsberatung nimmt kontinuierlich zu. Damit wächst auch der Bedarf der Anwaltschaften nach kompetenter Unterstützung durch Fachkräfte. Für Dich als Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/r bedeutet das beste Aussichten auf einen zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz mit vielseitigem Aufgabenbereich.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Deiner Ausbildung bieten sich folgende interessante Perspektiven an, als

  • Sachbearbeiter/in im eigenen Rechtsgebiet,
  • Fachkraft im Notariat,
  • Bürodienstleister im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit.
 
 
Aufstiegschancen zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in oder|zur/zum Notarfachwirt/in
 
 

Nach zweijähriger Berufstätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte/r in einer Kanzlei hast Du die Möglichkeit an einer Fortbildungsprüfung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in teilzunehmen. Rechtsfachwirte bearbeiten weitgehend selbständig Zwangsvollstreckungen und andere standardisierte Mandate, leiten eigenverantwortlich das Büro und koordinieren den Personaleinsatz. Notarfachwirte übernehmen Sach- und Führungsaufgaben im Notariat.

Damit erschließen sich für Dich - im Gegensatz zu anderen sehr begrenzten Berufsfeldern - Aufstiegsmöglichkeiten und beste Perspektiven auch bei Banken, Versicherungen, Behörden oder in der freien Wirtschaft einen Arbeitsplatz zu finden.

 
 
Fortbildungsablauf
 
 

Die Prüfung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in umfasst die Handlungsbereiche:

  • Büroorganisation und -verwaltung
  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
  • Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
  • Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht

Einzelheiten kannst Du der bundeseinheitlichen „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ und den jeweiligen Prüfungsordnungen der Rechtsanwaltskammern entnehmen.

Wegen der verschiedenen Notarformen in Deutschland fehlt eine vergleichbare bundeseinheitliche Regelung für den Notarfachwirt. Die Kammern mit Anwaltsnotariat haben den Notarfachwirt durch entsprechende Prüfungsordnungen eingeführt. Prüfungsgegenstand sind neben „Büroorganisation und -verwaltung“ sowie „Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung“ die Gebiete „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“, „Familien- und Erbrecht“, „Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht“ sowie das „Kosten- und Gebührenrecht“.

Um diese Abschlussprüfung ablegen zu können, werden kostenpflichtige, berufsbegleitende Vorbereitungskurse, die in der Regel über ca. 1,5 Jahren laufen, vorausgesetzt. Die Teilnahme an Vorbereitungskursen ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.