Wann endet das Ausbildungsverhältnis?

Das Ausbildungsverhältnis endet entweder mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, also in der Regel nach drei Jahren. Bei Nichtbestehen verlängert sich die Frist nur dann, wenn der Auszubildende innerhalb einer angemessenen Frist um eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Prüfung bittet. Weitere Details hierzu erfährst Du dann von deiner Rechtsanwaltskammer.